Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Diese AGB geben den rechtlichen Rahmen zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung
"Strandluke-Fehmarn", Stranddistelweg 7, (Wohnung 57-311), 23769 Fehmarn OT. Burgtiefe und dem Gast vor. Sie regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Gast. Es entsteht kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts.
§ 2 Abschluss des Beherbergungsvertrags
Mit der Buchung, die (fern-)mündlich, schriftlich, per Fax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder durch die zwischenzeitliche Erbringung der Leistung erfolgen. Mit der Zahlung erkennt der Gast die Mietbedingungen, Hausordnung sowie diese AGB an.
Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitzuteilen.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen (Anzahl) für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Buchende bestätigt, volljährig zu sein.
§ 3 Optionen
Unverbindliche Reservierungen, Optionen genannt, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, werden von dem Vermieter nicht angeboten.
§ 4 Verbindliche Anfrage
Mit der verbindlichen Anfrage, die schriftlich, (fern-)mündlich über das Internet, per Fax oder per E-Mail gestellt werden kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
Erfolgt die Bestätigung durch den Vermieter an den Gast, so gilt § 2. entsprechend.
§ 5 Leistungsinhalt und Preise
Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem Buchungsangebot. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Als zusätzlich zu bezahlende Entgelte kommen z. B. die ortsübliche Kurabgabe, verbrauchsabhängige Kosten sowie Vergütung für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
§ 6 Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Zahlung von 100% des Gesamtpreises fällig und ist binnen drei Werktagen zu überweisen.
Für die Direktbuchung über FeWo-direkt gelten die Zahlungsbedingungen von FeWo-direkt. Bei Zahlung mit PayPal gelten zusätzlich die AGB von PayPal.
Bankverbindung
Kontoinhaber: Marco Paslack
IBAN: DE40 2004 1144 0364 9670 00
BIC: COBADEHD044
Zahlung per PayPal:
Urlaub@Strandluke.de
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis spätestens bei Anreise fällig.
Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Fristen ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß §7 zu verlangen. In diesem Fall besteht keine Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
§7 Rücktritt
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den komplett vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen.
Bei Rücktritt ab dem 60. Tag vor Beginn der Mietzeit und bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung der Kosten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Vermieter zu richten. Diese sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
§ 8 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Vermieter zu richten.
Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Haustieres gemachten Angaben gestattet.
§ 9 An-und Abreise
Die Betreuung vor Ort, Schlüsselüber- und rückgabe erfolgt durch
Apartment- und Bootsvermietung Sanner
Inh. Sascha Sanner
Am Yachthafen 8-10
23769 Fehmarn (Ortsteil Burgtiefe)
Telefon: 04371 / 889 25 75
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sollte der Check-In zwischen 16 - 18 Uhr erfolgen. Die Wohnung steht Ihnen am Abreisetag bis 9.00 Uhr zur Verfügung.
§ 10 Haftung
Die Haftung für jegliche Schäden, die auf jeglicher Form der Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.
Unberührt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen (Kardinalpflichten).
Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 11 Hausordnung
Die in Anlage 1) auszugsweise beigefügte Hausordnung ist einzuhalten.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommenden Regelung zu treffen.
Anlage 1) Auszug aus der Hausordnung Stranddistelweg 7
Ein reibungsloses Zusammenleben im Haus soll durch gegenseitige Rücksichtnahme aller Bewohner erreicht werden.
Durch die Nutzung der Wohnungen und der Gemeinschaftsräume dürfen die berechtigten Belange der übrigen Bewohner nicht über ein zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Das Gemeinschaftseigentum ist pfleglich zu behandeln. Etwaige festgestellte Mängel am Gemeinschaftseigentum sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Gemeinschaftseigentum darf nicht über das vorgesehene Maß hinaus genutzt werden.
Flure dienen nicht als Abstellraum.
Veränderungen an den Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Kraftfahrzeug-stellplätze, sind nicht zulässig.
Jeder ruhestörende Lärm ist zu vermeiden, dies gilt auch für die Parkplätze und sonstige Grundstücksflächen des Hauses.
Rundfunk und Fernsehgeräte, Plattenspieler und so weiter, dürfen stets nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
Als strikte Ruhezeiten sind die Zeiten:
zwischen 22:00 Uhr und 9:00 Uhr
sowie 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr festgesetzt.
Das von außen sichtbare Aufhängen von Bettzeug o. Ä. und so weiter in Fenstern, auf Balkonen und so weiter sowie auf dem Grundstück ist unzulässig.
Es darf nichts aus den Fenstern, von den Balkonen und so weiter geworfen werden.
Die Hauseingangstüren sind geschlossen zu halten, so dass der Eintritt in das Haus nur mit Schlüssel oder mittels Türöffnungsanlage möglich ist.